Begabtenförderung an der BNS
Die Begabtenförderung an der Bischof-Neumann-Schule folgt einem integrativen Konzept, das keine Elitebildung, sondern vor allem eine individuelle Förderung begabter Schüler im Rahmen des ursprünglichen Klassenverbandes ermöglichen soll und gliedert sich in die folgenden Schritte:
Schritte der Begabtenidentifikation und –förderung
1. Sichtung
- Informationen aus dem Aufnahmegespräch
- Lehrermeinung (Lernverhalten, besondere Fähigkeiten und Leistungen)
- Hinweise aus pädagogischen bzw. Versetzungskonferenzen
- Elternbeobachtungen
- Wettbewerbe
2. Diagnostik
- Schulpsychologin
- niedergelassene Psychologen
3. Förderung:
3.1. Enrichment
3.1.1. innerschulisch
- Freiarbeit in den Klassenstufen 5 und 6
- Binnendifferenzierung, fordernder und fördernder Unterricht
- AG-Angebot
- Einzelne Schüler können auf Wunsch und nach individueller Absprache für Projektarbeit zeitweilig vom Regelunterricht befreit werden:
- In der Zeit arbeiten die Schüler selbstständig an einem frei gewählten Thema aus einem beliebigen Bereich.
- Die Schüler suchen sich zur fachlichen Begleitung eine Kontaktperson (z.B. Elternkreis, externe Fachleute), mit der sie außerhalb der Unterrichtszeiten eigenständig den Verlauf des Projekts planen und die sie wissenschaftlich begleitet. Die fachlichen Mentoren sollen in erster Linie aus dem außerschulischen Umfeld gewonnen werden; interessierte Kollegen können sich ebenfalls als fachliche Ansprechpartner zur Verfügung stellen.
- Die BNS stellt dazu auf der Website ein Portal zur Verfügung, wo Anfragen veröffentlicht und Kontakte zu Mentoren hergestellt werden können.
- Befreite Unterrichtsstunden dienen zur eigenständigen Arbeit am Projekt; von schulischer Seite wird für diese Zeit keine Betreuung zur Verfügung gestellt.
- Die Schüler dokumentieren den Fortschritt der laufenden Projektarbeit in einem Lerntagebuch, das sie in regelmäßigen Abständen einem Betreuer vorlegen müssen.
- Ein Abbruch der Projektarbeit kann sowohl vom Schüler, als auch vom Klassen- oder Fachlehrer zu jeder Zeit erfolgen, sofern die schulische Entwicklung dies erforderlich macht.
- Zwischen Schule, Schüler und Eltern wird ein Lernvertrag abgeschlossen, der die organisatorischen Rahmenbedingungen regelt.
3.1.2. außerschulisch
- Schüler nutzen Kursangebote außerschulischer Anbieter (Universitäten, Karg-Stiftung, Sommerakademien, DGHK etc.) (siehe Links)
- Schüler nehmen an Wettbewerben teil (siehe Links)
3.2. Akzeleration
Auf Antrag kann nach eingehender Beratung und Beschluss der Klassenkonferenz eine Klasse übersprungen werden. Dabei sollte in jedem Fall die soziale Reife ein wichtiger Aspekt bei der Entscheidungsfindung sein.
4. zu Punkten 2 und 3 begleitend: Beratung
- Sprechstunde für interessierte, betroffene Eltern und Schüler
- individuelle Beratungsgespräche
- Elternstammtisch Begabte („Selbsthilfegruppe“ zum Erfahrungsaustausch)