Lese-Rechtschreibschwierigkeiten / Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben und Rechnen
Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder beim Rechnen haben in allen Schulformen Anspruch auf individuelle Förderung. Sie sind individuell so zu fördern, dass die Schwierigkeiten so weit wie möglich überwunden werden können.
Jede Schule entwickelt ein schulbezogenes Förderkonzept für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben sowie beim Rechnen auf der Grundlage von § 2 der Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen in der Mittelstufe (VOBGM) vom 14. Juni 2005 (ABl. S. 438) in der jeweiligen Fassung.
Die Unterstützung und Förderung dieser Schülerinnen und Schüler ist in der Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen (VOLRR) vom 18. Mai 2006 und der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung vom 17. Mai 2006 umfassend geregelt.
Quelle: www.kultusministerium.hessen.de
Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen
Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben und Rechnen (VOLRR)
externer Link
PDF-Dokument
(Hessisches
Kultusministerium)
