Qualifikationsphase
Die Qualifikationsphase umfasst die letzten vier Halbjahre des gymnasialen Bildungsgangs. Die spätere Abiturnote resultiert nicht alleine aus der Abiturprüfung am Ende der Oberprima, sondern wichtige Elemente der Qualifikationsphase tragen erheblich dazu bei
(siehe Seite Hochschulreife: 1. Leistungskursbereich und 2. Grundkursbereich).
Leistungskurse
Am Ende der Einführungsphase wählt jeder Schüler verbindlich zwei Leistungsfächer, von denen mindestens eines Mathematik oder eine fortgeführte Fremdsprache (erste oder zweite Fremdsprache) oder eine Naturwissenschaft (Ph, Ch, B) sein muss. Voraussetzung für die Wahl eines Leistungskurses ist eine Bewertung von mindestens fünf Punkten am Ende der Einführungsphase. Die beiden Leistungskurse werden mit fünf Wochenstunden unterrichtet. Ein Leistungsfachwechsel während der Qualifikationsphase ist nicht möglich.
Grundkurse
Die Wahl der Grundkurse hängt von den gewählten Leistungskursen und der Belegverpflichtung ab. Die Oberstufenverordnung schreibt vor, dass jeder Schüler einen gewissen Fächerkanon belegen muss (siehe Pflichtkurse), entweder als Leistungskurs oder als Grundkurs. Somit entscheidet die Wahl der Leistungskurse über die zu belegenden Grundkurse.
Von der Belegpflicht zu unterscheiden ist die Einbringungspflicht. Insgesamt müssen in die Gesamtqualifikation (Abiturnote) 24 Grundkurse eingebracht werden. Auch hierbei gibt es verschiedene Bedingungen, die auf der Seite Grundkurse näher erläutert werden.
In jedem Fall empfiehlt es sich, mehr als die Pflichtkurse zu belegen, um bei der Auswahl der in die Gesamtqualifikation einzubringenden Grundkurse Auswahlmöglichkeiten zu haben.
Generell zu beachten ist, dass ein mit 0 Punkten abgeschlossener Kurs, ob Grund- oder Leistungskurs, als nicht belegt gilt und unter Umständen die Zulassung zur Abiturprüfung verhindert, auch wenn der Kurs nicht eingebracht werden muss.
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Oberstufenverordnung gesamt, gültig bis Landesabitur 2011 |
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Oberstufenverordnung gesamt (neu) |
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Oberstufenverordnung |
