Konferenzbeschluss zu elektronischen
 Kommunikations- und Unterhaltungsgeräten

 

Ab dem 1. August 2011 dürfen auf dem Schulgelände von Schülern keine elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte (z.B. Handy, Smartphones, iPod o.ä., MP3-Player) benutzt werden. Mitgeführte Geräte sind ausgeschaltet in der Schultasche aufzubewahren. Schülern der Stufen Q1 bis Q4 ist die Benutzung in den Stufenaufenthaltsräumen gestattet.

Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät konfisziert und kann von den Eltern abgeholt werden.

Beschluss der Gesamtkonferenz am 23.5.2011
 

 

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