Information an die Schulgemeinde 2020_21 Nr. 6

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

das neue Jahr 2021 fängt für die Schulen spannend an, aber gestern Abend um 22.30 Uhr kam nun die lang ersehnte Mitteilung aus dem Kultusministerium, wie der Schulbetrieb an den hessischen Schulen durchgeführt werden soll, bei uns an. Wir möchten Sie und euch nun umgehend über die konkrete Umsetzung an der Bischof-Neumann-Schule informieren. Nach einer längeren Videokonferenz mit unseren Zweigleitungen und dem Stundenplanbüro haben wir folgende Leitlinien für den Zeitraum vom 11.01. bis 31.01.2021 festgelegt:

1. In den Jahrgangsstufen 5-Q1 findet ausschließlich Distanzunterricht statt.
Dies gilt aus organisatorischen Gründen bei uns ausdrücklich auch für die Jahrgangsstufen 5 und 6. Dies haben wir bereits vor den Weihnachtsferien erprobt. Lehrkräfte können nicht für einzelne Schülerinnen und Schüler Präsenzunterricht und gleichzeitig Distanzunterricht erteilen. Wir bitten die Eltern der Schülerinnen und Schüler aus diesen beiden Jahrgangsstufen dringend darum, ihre Kinder zuhause zu behalten, damit wir die Kontakte so weit wie möglich einschränken können.
Die Teilnahme am Distanzunterricht ist verbindlich, denn die Schulpflicht besteht weiterhin. Kolleginnen und Kollegen werden sich mit ihren Lerngruppen über IServ in Verbindung setzen, um den Distanzunterricht durchzuführen.

2. Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgansstufen 5 und 6 wird nur bei dringendem Bedarf eine schulische Betreuung von der 1.-6. Stunde ermöglicht. Die verbindliche Anmeldung für die folgende Woche muss jeweils freitags bis 12:00 Uhr bei der Unterstufenkoordinatorin Frau Jünger eingehen, damit wir sukzessive wochenweise planen können. Das bedeutet, dass die Anmeldungen für die kommende Woche bereits morgen am Freitag, dem 08.01.2021, erfolgen müssen. Bitte schreiben Sie in diesem Fall eine Nachricht an folgende Mailadresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Die betreffenden Kinder bringen bitte nach Möglichkeit ihren eigenen Laptop/Ipad und möglichst auch eigene Kopfhörer mit. Sie können so am Distanzunterricht ihrer Klasse teilnehmen und werden auch von uns beaufsichtigt. Bitte geben Sie bei der Anmeldung unbedingt an, ob ein eigenes Gerät zur Verfügung steht, damit wir wissen, wie viele Geräte wir notfalls bereithalten müssen. Die Betreuung wird im Neubau stattfinden, wir bitten auf den Aushang am Eingang zu achten.

3. Die Nachmittagsbetreuung entfällt in dieser Zeit.

4. In der Q3 ist Präsenzunterricht nach dem regulären Stundenplan. Lerngruppen werden geteilt, sofern es die Gruppengröße erfordert. Beide Gruppen des Kurses werden dann parallel in benachbarten Räumen unterrichtet. Der Raumplan und die Gruppeneinteilung werden durch Frau Grandemange bzw. die Fachlehrer gesondert bekannt gegeben.

5. Den Schülerinnen und Schülern der Q3 stehen in den nächsten drei Wochen alle Aufenthaltsräume der Oberstufe zur Verfügung. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um die Abstandsregeln einhalten zu können.

6. Während der ersten Schulwoche vom 11.01.-15.01. wird das Bistro für die Schülerinnen und Schüler probeweise ein Verpflegungsangebot in der Zeit von 10.00 – 10.40 Uhr machen und schauen, ob dies angenommen wird und dann ggf. weiterführen.

7. Die Notengebung zum Halbjahr ist aufgrund der Leistungen, die bis zum 16.12.2020 erbracht wurden, möglich. Zusätzlich können ausdrücklich auch Leistungen, die nun im Distanzunterricht nachgewiesen werden, einbezogen werden. Das bedeutet eine Änderung gegenüber der Situation im Frühjahr 2020, als die Schulpflicht zeitweise ausgesetzt worden war und dies nicht möglich war.

8. Die Nachschreibeklausuren in der Q1 und Q3 werden wie geplant in der kommenden Woche unter Einhaltung der Hygienevorschriften geschrieben. Frau Grandemange wird sich an die betreffenden Schülerinnen und Schüler gesondert wenden.

9. In allen anderen Jahrgängen können aufgrund der ministeriellen Vorgaben keine Klassenarbeiten/Klausuren geschrieben. Ersatzleistungen können jedoch gefordert werden.

10. Die Noten der Klassenarbeiten und Klausuren, die aufgrund dieser Situation nicht persönlich zurückgegeben werden können, sowie die Halbjahresnoten werden von den Lehrkräften ausschließlich über den Messengerdienst von IServ kommuniziert.

Im Anhang finden Sie/ findet ihr folgende Unterlagen:
- Das Schreiben des Hessischen Kultusministers
- Einen Infobrief von Herrn Dehmel und Herrn Koppel zur einheitlichen Nutzung von IServ
- Eine Checkliste von Frau Jünger, wie digitales Lernen zuhause gelingen kann

Wir hoffen sehr, dass wir mit diesen Informationen für alle Beteiligten einen sinnvollen Start zum Schulbeginnen im neuen Jahr ermöglichen können und grüßen Sie und euch herzlich.

Dr. Susanne Nordhofen und Jens Henninger
Schulleitung