Einführungsphase

Die Einführungsphase dient vor allem dem Übergang vom Klassenunterricht in der Mittelstufe zum Kursunterricht in der sich anschließenden Qualifikationsphase. Der Unterricht findet nicht mehr im Klassenverband, sondern in Kursen statt.

Die Schüler erhalten Einblick in die wissenschaftlichen Arbeitsmethoden in der Qualifikationsphase und orientieren sich für die Wahl der Leistungskurse (fünfstündige Kurse der Qualifikationsphase, entsprechen den Hauptfächern). Dazu stehen, je nach Interessenschwerpunkten, verschiedene Wahlmöglichkeiten offen, durch die sich entsprechende  Unterrichtsfächer und Wochenstunden ergeben. In der gesamten Oberstufe sind die Unterrichtsfächer drei Aufgabenfeldern (AF I bis AF III) zugeordnet.

Am Ende der Einführungsphase entscheiden die erreichten Leistungen (Punktwertungen) über die Zulassung zur Qualifikationsphase.

Wochenstundenzahl

Die Anzahl der Wochenstunden und die verbindlichen Fächer in der Einführungsphase entscheiden sich durch die Wahl der fortgeführten Fremdsprachen.

Sprachlich-literarisches Aufgabenfeld
 

Fächer     Std./Woche     +  BNS  
Deutsch 3 + 1
Fremdsprache 3 +1
weitere Fremdsprache 3 +1
aus Kompensation bzw. Profil-
bildungsstunden Gr/Fr bzw. EK      
+1 (im HJ)
Kunst oder Musik oder
Darstellendes Spiel
2  -


Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld

Fächer       Std./Woche  
Geschichte 2
Religion 2
Politik und Wirtschaft 2


Mathematisch-naturwissenschaftliches Aufgabenfeld + Sport

Fächer        Std./Woche   
Mathematik 4
Physik 2
Chemie 2
Biologie 2
Sport 2


Hinzu kommt eine Wochenstunde, sodass sich eine Wochenstundenanzahl von 29 + 5 = 34 Wochenstunden ergibt. 

Zulassung zur Qualifikationsphase

Für die Zulassung zur Qualifikationsphase gelten die nachfolgenden Bedingungen:

Wenn in jedem Fach mindestens 5 Punkte erreicht wurden, erfolgt die Zulassung zur Q-Phase.

Wenn in höchstens zwei Fächern Leistungen unter 5 Punkten erbracht wurden und ein Ausgleich durch entweder 10 Punkte in einem anderen Fach oder 7 Punkte in zwei Fächern erfolgen kann.

Von den Fächern Deutsch, den Fremdsprachen und Mathematik darf höchstens ein Fach unter 5 Punkten abgeschlossen werden. Ein Ausgleich kann dabei nur intern durch Fächer dieser Gruppe erfolgen!

Die Nichtzulassung ergolgt, wenn ein  verbindliches Fach mit 0 Punkten abgeschlossen wird, zwei Fächer aus Deutsch, Fremdsprachen und Mathematik unter 5 Punkten abgeschlossen werden und, wenn drei oder mehr Fächer mit unter 5 Punkten bewertet werden. In diesen 3 Fällen ist kein Ausgleich möglich!

Auslandsaufenthalt

Weiterhin besteht die Möglichkeit, in der Einführungsphase bis zu einem kompletten Schuljahr einen Auslandsaufenthalt zu absolvieren.

Hierzu ist es notwendig, bereits in Klasse 9 einen formlosen Antrag auf Beurlaubung für das kommende Halb-, bzw. Schuljahr an die Schulleitung zu stellen.

Bei der Entscheidung sollte sowohl die Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden als auch ein Gespräch mit der Oberstufenleitung, der Klassenleitung sowie etwaigen Fachlehrer/-innen geführt werden.

Bei der Wahl entsprechender Unterrichtsfächer, bzw. Fachschwerpunkten im Ausland sollte darauf geachtet werden, dass nach der Rückkehr der Anschluss unproblematisch erfolgen kann. Unter Umständen erfolgt nach der Rückkehr eine Feststellungsprüfung.

Der versäumte Unterrichtsstoff der E1 (und E2) muss eigenständig und selbstverantwortlich nachgeholt werden.